Was bedeutet Reverse-Charge bei Lohnarbeit aus Tschechien?
Reverse-Charge heißt Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Beauftragt ein Unternehmen aus Deutschland APOOL WERKE mit Lohnverpackung, Montage oder Sortierung, stellen wir die Rechnung netto ohne tschechische Mehrwertsteuer aus, und Sie als Leistungsempfänger melden die deutsche Umsatzsteuer selbst an – nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG. Im selben Voranmeldungszeitraum ziehen Sie den Betrag als Vorsteuer wieder ab, sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Unter dem Strich fließt 2026 kein Geld an das Finanzamt, es entsteht kein Liquiditätsnachteil, und Sie brauchen keine Registrierung in Tschechien. Voraussetzung ist eine gültige USt-IdNr. auf beiden Seiten – unsere lautet CZ699005722.
Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, die Pflichtangaben auf unserer Rechnung, Ihre Meldepflichten in Deutschland und Österreich und rechnet ein Beispiel durch. Er ersetzt keine steuerliche Beratung – siehe den Hinweis am Ende. Kurzdefinition im Lexikon: Reverse-Charge.
Warum fällt bei Lohnarbeit aus Tschechien keine tschechische Mehrwertsteuer an?
Lohnarbeit ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung (Dienstleistung), keine Warenlieferung: Ihre Ware bleibt Ihr Eigentum, wir bearbeiten sie. Für Dienstleistungen zwischen Unternehmern gilt seit 2010 die Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG: Der Leistungsort liegt dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt – also in Deutschland. Damit ist die Leistung in Deutschland steuerbar, und weil der Leistende (APOOL WERKE) im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, geht die Steuerschuld nach § 13b Abs. 1 UStG auf Sie über. In Tschechien ist die Leistung nicht steuerbar; auf unserer Rechnung steht deshalb kein Steuerbetrag.
Das gilt für alle unsere Leistungen gleichermaßen: Lohnverpackung, Konfektionierung, Mailings, Montage, Sortierung, Lagerung und Kommissionierung. Auch der von uns organisierte Transport über Partnerspeditionen wird als Nebenleistung netto berechnet.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
| Voraussetzung | Leistungsempfänger (Sie) | Leistender (APOOL WERKE) |
|---|---|---|
| Unternehmereigenschaft | Unternehmer im Sinne des § 2 UStG (auch Kleinunternehmer und juristische Personen mit USt-IdNr.) | Unternehmen mit Sitz in Tschechien, ohne Betriebsstätte in Deutschland |
| USt-IdNr. | gültige deutsche USt-IdNr. (DE…) oder österreichische (ATU…) | CZ699005722 |
| Nachweis der Unternehmereigenschaft | Mitteilung Ihrer USt-IdNr. mit dem Auftrag | Bestätigung Ihrer USt-IdNr. im Bestätigungsverfahren vor der ersten Rechnung |
| Leistungsart | – | sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG (Bearbeitung, Lagerung, Kommissionierung) |
| Rechnung | Aufbewahrung 10 Jahre | Rechnung ohne Steuerausweis mit Pflichthinweis nach § 14a Abs. 5 UStG |
Fehlt Ihnen eine USt-IdNr. – etwa als Kleinunternehmer –, gilt Reverse-Charge trotzdem, sobald Sie Unternehmer sind; Sie müssten die Steuer dann anmelden, ohne Vorsteuer abziehen zu können. Bitte klären Sie diesen Fall vorab mit Ihrer Steuerberatung. Privatpersonen beliefern wir nicht: Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Was steht auf der Rechnung von APOOL WERKE?
Unsere Fakturierung stellt jede Rechnung nach den Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG aus, ergänzt um die Angaben, die § 14a Abs. 5 UStG für Reverse-Charge verlangt:
- Vollständiger Name und Anschrift von APOOL WERKE, s.r.o. und von Ihnen als Leistungsempfänger.
- Unsere USt-IdNr. CZ699005722 und Ihre USt-IdNr.
- Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum (Monat oder Auftrag).
- Art und Umfang der Leistung: zum Beispiel „Lohnverpackung, Einschrumpfen, 12.000 Stück, Auftrag Nr. …“ oder „Montage nach Stundennachweis, 250 Stunden“.
- Nettobetrag je Position (Arbeit, Material, Transport, Lagerung getrennt) und Gesamtbetrag netto – ohne Steuersatz, ohne Steuerbetrag.
- Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (für Österreich: „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“).
- Zahlungsziel und Bankverbindung in EUR.
Bitte prüfen Sie beim ersten Rechnungseingang, ob Ihre USt-IdNr. korrekt eingetragen ist – eine fehlende oder falsche Nummer ist der häufigste Grund für Rückfragen aus der Buchhaltung. Zur Zahlung und zu Anzahlungen bei Neukunden finden Sie die Regeln unter Preise und in den häufigen Fragen.
Was müssen Sie als deutscher Leistungsempfänger melden?
Die Umsatzsteuer entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Monats, der auf die Leistung folgt (§ 13b Abs. 2 UStG). In der Umsatzsteuer-Voranmeldung tragen Sie den Nettobetrag als „Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers“ ein und berechnen darauf 19 % Umsatzsteuer; im selben Formular ziehen Sie denselben Betrag als Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG ab. Eine Zusammenfassende Meldung geben Sie für empfangene Leistungen nicht ab – die ZM ist Sache des Leistenden: APOOL WERKE meldet Ihre USt-IdNr. und den Nettoumsatz in der tschechischen Zusammenfassenden Meldung (souhrnné hlášení) an die tschechische Finanzverwaltung, die die Daten mit Ihrer Voranmeldung abgleicht. Deshalb ist es wichtig, dass die USt-IdNr. auf unserer Rechnung zu der Gesellschaft gehört, die die Leistung tatsächlich bezieht.
Für die Ware selbst gilt: Sie verbringen sie vorübergehend zur Bearbeitung nach Tschechien und erhalten sie zurück. Nach § 3 Abs. 1a UStG liegt darin kein innergemeinschaftliches Verbringen, solange die Ware nach der Bearbeitung wieder zu Ihnen gelangt; die Verbringung ist nach § 22 Abs. 4a UStG aufzuzeichnen. Lieferschein und Pro-forma-Rechnung mit dem Vermerk „Beistellung zur Lohnbearbeitung“ sind dafür die Belege – Einzelheiten im Ratgeber Transport Deutschland–Tschechien. Geht die fertige Ware direkt an Ihren Kunden in einem anderen Land, sprechen Sie das bitte vorher mit Ihrer Steuerberatung ab, weil sich dann die Beurteilung der Warenbewegung ändern kann.
Was gilt für Kunden aus Österreich?
Österreich kennt dieselbe Regel unter einem anderen Namen: „Übergang der Steuerschuld“ nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG (Österreich). Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 6 UStG (Österreich) ebenfalls nach dem Sitz des Empfängers, die Steuerschuld geht auf Sie über, der österreichische Normalsteuersatz beträgt 20 %. Sie melden den Nettobetrag in der Umsatzsteuervoranmeldung (U 30) als Steuerschuld und ziehen ihn im selben Zeitraum als Vorsteuer ab. Unsere Rechnung an österreichische Kunden trägt die ATU-Nummer und den Hinweis „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“. Für Kunden aus Wien, Linz, Graz und Salzburg ist Slavonice der nächste Betrieb – wenige Kilometer vom Grenzübergang Fratres.
Wie sieht eine Beispielrechnung netto aus?
Ein Elektronikhersteller aus Sachsen lässt 100 Stunden Montage in der Halle ausführen; Richtwert 2026 14,50 € je Stunde. Dazu kommen der Transport einer Palette über 300 Kilometer je Richtung und ein Monat Lagerung von 5 Paletten.
| Position | Berechnung | Richtwert 2026 netto |
|---|---|---|
| Montage in der Halle | 100 h × 14,50 € | 1.450 € |
| Transport, 2 Richtungen | 2 × Palette 300 km | 222 € |
| Lagerung | 5 Paletten × 1 Monat | 37,50 € |
| Rechnungsbetrag | ohne Steuerausweis, „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ | 1.709,50 € |
| Von Ihnen anzumeldende Umsatzsteuer (19 %) | Rechnungsbetrag × 0,19 | 324,81 € |
| Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG) | gleicher Betrag | – 324,81 € |
| Zahllast aus dieser Rechnung | bei vollem Vorsteuerabzug | 0,00 € |
| Zum Vergleich Österreich (20 %) | anzumelden und abzuziehen | 341,90 € |
Richtwert-Hinweis: Richtwerte 2026 – unverbindlich. Ihr konkretes Angebot erhalten Sie nach Anfrage und Muster.
Sie überweisen an uns nur den Nettobetrag. Der Steuerbetrag taucht in Ihrer Voranmeldung zweimal auf – als Umsatzsteuer und als Vorsteuer – und hebt sich auf. Unternehmen ohne oder mit eingeschränktem Vorsteuerabzug (etwa bei steuerfreien Ausgangsumsätzen) tragen die Umsatzsteuer dagegen als Kosten; auch das bitte vorab mit Ihrer Steuerberatung prüfen.
Welche Fehler passieren in der Praxis am häufigsten?
- Falsche USt-IdNr.: Die Rechnung läuft auf eine Tochter- oder Schwestergesellschaft, deren Nummer nicht mitgeteilt wurde. Bitte die Nummer der bestellenden Gesellschaft mit dem Auftrag angeben.
- Erwartung eines Steuerausweises: Manche Buchhaltungen suchen den Steuerbetrag auf der Rechnung und buchen den Beleg zurück. Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ist hier die Antwort.
- Vergessene Anmeldung: Der Nettobetrag wird nicht in der Voranmeldung erfasst. Da die Vorsteuer in gleicher Höhe abziehbar ist, entsteht kein Nachteil – die Meldung ist trotzdem Pflicht.
- Warenbewegung nicht dokumentiert: Ohne Lieferschein und Pro-forma-Rechnung fehlt der Nachweis, dass die Ware nur zur Bearbeitung verbracht wurde.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand 2026 allgemein wieder und ist keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall – insbesondere bei eingeschränktem Vorsteuerabzug, Lieferungen an Dritte oder Konzernstrukturen – geben Ihre Steuerberatung und Ihr Finanzamt.
Wie geht es weiter?
Geben Sie im Anfrageformular Ihre USt-IdNr. mit an – dann steht sie bereits im Angebot und auf der ersten Rechnung. Fragen zu Rechnungsstellung, Anzahlung und Belegen beantwortet Elisabeth Zachová unter +420 604 373 376 (Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr) oder per E-Mail an info@apool.de. Weiterführend: die Leistungen im Bereich Kommissionierung, Lager & Logistik, die Übersicht aller Leistungen und die Unternehmensangaben unter Über uns.