Datenerfassung auslagern – DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitung
Wer Adressen, Antwortkarten oder Belege erfassen lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, dokumentierte TOM und feste Löschfristen. Der Artikel zeigt, was in den Vertrag gehört, wie die Erfassung an Büroarbeitsplätzen abläuft und was sie 2026 kostet.
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